Nachmittagsbetreuung 
VÜS für die 5. & 6. Klassen am Viscardi-Gymnasium

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu VÜS

 1. Ist die Anmeldung verbindlich?
Ja, die Anmeldung ist verbindlich. Ein angemeldetes Kind hat in dem gemeldeten Umfang Anwesenheitspflicht für das gesamte Schuljahr.

2. Können die Buchungstage geändert werden?
Eine Änderung der Buchungstage ist nach Rücksprache möglich, beispielsweise bei Teilnahme an Sportvereinen, Musikschulen oder Wahlunterricht.

3. Welche Besonderheiten bietet VÜS?
Die Nachmittagsbetreuung unserer Schule ist eng vernetzt mit dem gesamten Personal des Viscardi-Gymnasiums, um eine bestmögliche Unterstützung der Kinder zu gewährleisten. 
Jede Gruppe wird von festen Betreuern geleitet, sodass die Kinder vertraute Ansprechpartner haben. 
Sie verbringen ihre Zeit in einem sicheren und familiären Umfeld, das ihre sozialen Fertigkeiten stärkt und Raum für gemeinsame Aktivitäten mit Freunden bietet.

 4. Sind Befreiungen von der Teilnahme möglich?
Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, können Befreiungen nur in begründeten Fällen (z. B. Arzttermine) erfolgen. Ein schriftlicher Antrag muss mindestens 3 Tage im Voraus über das Elternportal eingereicht werden. Bei kurzfristigen Terminen ist eine E-Mail an kontakt@viscardi-ffb-vues.de erforderlich. Bei kurzfristigen Arztterminen muss zudem ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Handschriftliche Entschuldigungszettel werden nicht akzeptiert.  

 5. Muss ich VÜS benachrichtigen, wenn mein Kind bereits am Vormittag nicht in der Schule war?
Die Entschuldigung, die dem Schulsekretariat vorliegt, wird an uns weitergeleitet. Sie müssen uns nicht zusätzlich informieren. 

 6. Darf ich mein Kind auch mal früher abholen?
Grundsätzlich sollten die Abholzeiten eingehalten werden, damit die Kinder nicht unregelmäßig aus ihrem gemeinsamen Spiel herausgerissen werden. Für Ausnahmen, z.B. Familienfeiern können Kinder von der Schulleitung befreit werden.

7. Findet die VÜS auch bei früherem Unterrichtsschluss statt?
Ja, VÜS findet immer statt, auch wenn der Unterricht früher endet. Sollte es Ausnahmen geben, werden Sie rechtzeitig über das Elternportal informiert. 

8. Sind längerfristige Beurlaubungen möglich?
In Ausnahmefällen können längerfristige Beurlaubungen nur nach einem persönlichen Gespräch mit uns genehmigt werden.

9. Ist die Betreuung eine Nachhilfe?
Nein, VÜS unterstützt den Lernerfolg der Kinder, sodass keine zusätzliche Nachhilfe notwendig sein sollte, wenn die Kinder unser Lernangebot konstruktiv und effektiv nutzen. Sie erhalten Hilfe und Tipps bei Verständnisproblemen mit den Hausaufgaben. Sollten dennoch Nachhilfestunden benötigt werden, müssen diese außerhalb der VÜS-Zeiten organisiert werden.

10. Wer ist für die Hausaufgaben verantwortlich?
Die Bearbeitung der Hausaufgaben liegt in der Eigenverantwortung der Kinder. Wir beaufsichtigen und unterstützen die Arbeit, können aber nicht in jedem Fall dafür sorgen, dass alle Hausaufgaben auch tatsächlich gemacht werden.

11. Was macht mein Kind in der Betreuung, wenn die HA erledigt sind?
Es gibt zahlreiche Bücher, Spiele und Bastelmaterial für die Kinder, außerdem steht der große Hof zum Spielen an der frischen Luft zu Verfügung.

12. Werden die Kinder auf Schulaufgaben vorbereitet?
Nach Erledigung der Hausaufgaben wird den Kindern das Angebot gemacht, sich auf Schulaufgaben vorzubereiten.

13. Was tun bei Problemen oder Unsicherheiten?
Bei Problemen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte frühzeitig an unsere pädagogischen Fachkräfte. In den meisten Fällen können wir gemeinsam eine Lösung finden, aber nur, wenn wir rechtzeitig informiert werden.  

  

 

 

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