Nachmittagsbetreuung 
VÜS für die 5. & 6. Klassen am Viscardi-Gymnasium

Erklärung über die Entbindung von der
Schweige-/Verschwiegenheitspflicht

Ich entbinde die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Förderverein des Viscardi-Gymnasiums, die am Viscardi-Gymnasium eingesetzt sind, sowie

• die Lehrkräfte der Klasse meines Kindes,
• die Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich“ und die Schulleitung des Viscardi-Gymnasiums 

im Hinblick auf die pädagogisch gewonnenen Erkenntnisse über mein Kind jeweils gegenseitig von der diesem bzw. mir gegenüber bestehenden gesetzlichen Schweige-/Verschwiegenheitspflichten, soweit dies dem Wohl und der Förderung des Kindes dienlich erscheint und im Rahmen eines vertrauensvollen Zusammenwirkens zwischen Schule und Kooperationspartner zur Aufgabenerfüllung im schulischen Ganztagsangebot als schulische Veranstaltung erforderlich ist.

Diese Erklärung umfasst nicht einen etwaigen Austausch mit Beratungslehrkräften sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Hierfür wäre eine gesonderte, anlassbezogene Entbindung von der Schweige-/Verschwiegenheitspflicht erforderlich. Dies gilt auch für anlassbezogen arbeitende Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS).

Diese Erklärung gilt für das Schuljahr 2024/2025.
Die Entbindung von der Schweige-/Verschwiegenheitspflicht berechtigt die oben bestimmte/n Person/en nicht, die erhaltenen Informationen gegenüber dritten Personen zu verwenden. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.

Meine Einwilligung über die Entbindung von der Schweige-/Verschwiegenheitspflicht habe ich freiwillig abgegeben. Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung zur Entbindung von der Schweige-/Verschwiegenheitspflicht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

 

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